Heiraten in Dänemark

Traumhochzeit am Nordseestrand (Bild: Ke Wynn, flickr - CC)

Traumhochzeit am Nordseestrand (Bild: Ke Wynn, flickr - CC)

Heiraten in Dänemark wird aufgrund einer besonderen dänischen Regelung als unbürokratische Möglichkeit von Paaren unterschiedlicher Nationalität genutzt, die in anderen EU-Ländern mit Anforderungen konfrontiert werden, welche die Heirat erschweren und schlimmstenfalls unmöglich machen. Wenn beide Partner EU-Bürger sind, ist es noch relativ einfach, die nötigen Papiere beizubringen. Nicht-EU-Bürger mit unbefristetem Aufenthaltstitel haben es hingegen sehr schwer, die erforderlichen Unterlagen pünktlich zu erhalten. Es gibt Fälle, in denen die ersten Papiere schon wieder ungültig sind, wenn die letzten vorliegen, dann beginnt der bürokratische Reigen von vorn. Neben der Zeitverzögerung ist das auch nervenaufreibend und kostspielig. In Fällen, in denen nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, können die Heiratspläne auf diese Weise ins Wasser fallen.

Regelungen für das Heiraten in Dänemark

In Dänemark kann jede Person heiraten, die sich legal innerhalb des Schengen-Raumes aufhält. Die in Dänemark geschlossenen Ehen werden europaweit anerkannt. Die genauen Informationen zum Heiraten in Dänemark, unter anderem welche Dokumente nötig sind, wie diese anerkannt werden und welche Wartezeiten es geben kann, sind bei den Standesämtern der Kommunen in Dänemark zu erhalten.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind im gesamten Land einheitlich geregelt. Fragen bezüglich der Anerkennung dänischer Heiratsurkunden beantworten die Botschaften des Herkunftslandes oder die Behörden des jeweiligen Heimatlandes. Natürlich gilt auch in Dänemark internationales und europäisches Recht, so sind Eheschließungen bei Unmündigkeit, zu naher Verwandtschaft und in Fällen von Bigamie nicht möglich. Der Hochzeitstermin wird von den dänischen Standesämtern schnell vergeben, die erforderlichen Dokumente sind weniger umfänglich, und die Heiratsurkunde wird in Deutschland gemäß des Beglaubigungsabkommens zwischen beiden Staaten vom 17.06.1936 anerkannt. Das dänische Innenministerium muss die Urkunde zuvor legalisieren und damit ist die Anerkennung der Eheschließung in der gesamten EU völlig unproblematisch.

An Dokumenten benötigt das Paar:

-Geburtsurkunde und melderechtliche Bescheinigung für deutsche Staatsangehörige
-Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung für ausländische Staatsangehörige
-gegebenenfalls Scheidungsurteile, Sterbeurkunden früherer Ehepartner
-Reisepass

Standesamt in der Gemeinde Arhus (Bild: hc.saustrup flickr - CC)

Standesamt in der Gemeinde Arhus (Bild: hc.saustrup flickr - CC)

Die Dokumente werden von Standesämtern und Einwohnermeldeämtern oder Kreisverwaltungsreferaten ausgestellt. Russische Staatsbürger erhalten eine Ledigkeitsbescheinigung per Stempel des OVIR in den Reisepass, mit diesem Pass geht der Bürger zum russischen Konsulat, dieses stellt die gültige Ledigkeitsbescheinigung aus. Schon mit dem Stempel des OVIR im Pass ist der Heirats-Visumsantrag möglich. Laut Haager Abkommen von 1961 werden für ausländische Staatsbürger als Legalitätsbestätigung sogenannte Apostillen (Überbeglaubigungen) bei Hauptstandesämtern ausgestellt, auch bei Justizministerien, aber nicht durch Notare. Das Original der Papiere (nicht nur die Übersetzung) muss abgestempelt sein.